Steuerbescheinigung
Steuerbescheinigung
Rentenbeziehende erhalten jeweils anfangs Jahr eine Steuerbescheinigung für die im Vorjahr bezogenen Renten für die Steuererklärung. Wir bitten Sie, diese zu prüfen und uns bei allfälligen Unstimmigkeiten innert zwei Wochen zu benachrichtigen.