Umwandlungssatz
Umwandlungssätze
Die Höhe Ihrer jährlichen Altersrente ergibt sich aus dem bei Ihrer Pensionierung vorhandenen Altersguthaben multzpliziert mit dem Umwandlungssatz. Der Umwandlungssatz hängt vom Zeitpunkt Ihres Altersrücktritts ab und beträgt beim Erreichen des Referenzaltersalters von 65 Jahren 5.2%. Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird der Umwandlungssatz pro vollem Altersjahr um 0.15% reduziert, bei einem Aufschub um 0.15% erhöht.