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Deckungsgrad

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse.

Das Gesetz schreibt vor, dass die Pensionskassen jederzeit Sicherheit dafür bieten müssen, dass sie die übernommenen Verpflichtungen erfüllen können, das heisst, dass sie einen Deckungsgrad von mindestens 100 Prozent aufweisen müssen.

Liegt der Deckungsgrad einer Pensionskasse am Ende eines Jahres unter 100 Prozent, befindet sie sich in Unterdeckung. Gemäss Gesetz müssen dann zwingend Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden.

Bei der Glarner Pensionskasse sind die Sanierungsmassnahmen, die im Falle einer Unterdeckung der Kasse ergriffen werden müssen, in Art. 63ff Basisreglement aufgeführt.

Deckungsgrad der Glarner Pensionskasse 2014 - 2023

 

Deckungsgrad und techn Zinssatz 2014 -2023.jpg