Zusatzvorsorge
Zusatzvorsorge
Versicherte, die frühzeitig in den Ruhestand treten möchten und in der Pensionskasse voll eingekauft sind, haben die Möglichkeit, Einlagen in die Zusatzvorsorge zu leisten (Maximalbetrag: 150 Prozent des versicherten Lohnes). Mit der Zusatzvorsorge kann die durch den frühzeitigen Altersrücktritt entstehende Vorsorgelücke ganz oder teilweise geschlossen werden.