Freiwillige Einlagen
Freiwillige Einlagen
Aktive Versicherte, die nicht voll in die Glarner Pensionskasse eingekauft sind, haben jederzeit die Möglichkeit, sich mit freiwilligen Einlagen in die Pensionskasse einzukaufen und damit ihr Sparkapital zu erhöhen. Der maximal mögliche Einkaufsbetrag ist im jährlich zugestellten Vorsorgeausweis unter dem Begriff "Maximal mögliche freiwillige Einlage" ersichtlich.
In diesen Situationen kann eine freiwillige Einlage sinnvoll sein:
- Bestehende Vorsorgelücke aufgrund fehlender Beitragsjahre.
- Bestehende Vorsorgelücke aufgrund einer Scheidung.
- Bei einer überdurchschnittlichen Lohnentwicklung.
- Bei Übertritt aus einer Pensionskasse mit geringeren Leistungen.
Einschränkungen
Damit Sie eine freiwillige Einlage vornehmen können, muss ein allfälliger Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung zurückbezahlt sein. Freizügigkeitsguthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen, die noch nicht in die Glarner Pensionskasse eingebracht wurden, werden vom maximal möglichen Einkaufsbetrag in Abzug gebracht. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass resultierende Leistungen aus freiwilligen Einlagen innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden dürfen.
Wiedereinkäufe aufgrund einer Ehescheidung sind ohne Einschränkung jederzeit möglich.
Bitte beachten Sie
Damit Ihre Einlage für das laufende Jahr rechtzeitig gutgeschrieben wird, bitten wir Sie, die Einzahlung bis spätestens am 24. Dezember auf unser Bankkonto CH19 0077 3805 5070 0430 8 vorzunehmen. Geben Sie bitte bei den Bemerkungen an, wem die freiwillige Einlage gutgeschrieben werden soll.