Unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub
Gemäss Art. 3 des Basisreglements können Versicherte bei unbezahltem Urlaub während längstens zwölf Monaten die Risikoversicherung auf der Basis des zuletzt versicherten Lohnes weiterführen.
Sie entrichten dazu die persönlichen und die Risikobeiträge des Arbeitgebers. Die Sparbeiträge können in Form einer freiwilligen Einlage geleistet werden.
Die Meldung über einen unbezahlten Urlaub erfolgt durch den Arbeitgeber an die Glarner Pensionskasse. Die entsprechenden Unterlagen werden dem Versicherten direkt von der Kasse zugestellt.