Pensionierung
Pensionierung
Ein Altersrücktritt ist zwischen dem vollendeten 58. und dem vollendeten 65. Altersjahr möglich. Wer über das 65. Altersjahr hinaus weiterarbeiten möchte (mit Bewilligung des Arbeitgebers), hat die Möglichkeit, die Versicherung weiterzuführen und die Altersleistungen solange aufzuschieben.
Die Altersleistungen werden grundsätzlich als Renten ausgerichtet. Versicherte können im Zeitpunkt des Altersrücktritts stufenlos bis 100% des Sparkapitals in Kapitalform beziehen. Der Antrag muss bis spätestens vor dem Altersrücktritt schriftlich an die Pensionskasse gerichtet werden und ist unwiderruflich.