Zivilstandsänderungen
Zivilstandsänderungen
Bitte melden Sie Zivilstandsänderungen (Heirat , Eintragung der Partnerschaft, Scheidung, Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, etc.) umgehend dem Arbeitgeber. Dieser leitet die Information an die Glarner Pensionskasse weiter. So verfügt der Arbeitgeber und die Glarner Pensionskasse stets über aktuelle Daten.