Rentenbeziehende im Ausland
Rentenbeziehende im Ausland
Sollten Sie in nächster Zeit die Schweiz definitiv verlassen und im Ausland Wohnsitz nehmen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir benötigen Ihre neue Adresse, eine Kopie der Abmeldebe-
stätigung Ihrer bisherigen Wohngemeinde und die neue Kontoverbindung. Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses von einer Vorsorge-
einrichtung mit Sitz in der Schweiz Rentenleistungen erhalten, unterliegen der Quellensteuer. Der Quellensteuerabzug kann im ausländischen Wohnsitzstaat an die dortigen Steuern angerechnet oder zurückgefordert werden.