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LEISTUNGEN BEI INVALIDITÄTLeistungen bei Invalidität vor Erreichen der Altersgrenze Anspruch auf eine Invalidenrente haben Versicherte, die im Sinne der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zu mindestens 40% invalid sind. Sie müssen zudem bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, bei der Glarner Pensionskasse versichert gewesen sein. Invalidenleistungen beginnen im Folgemonat, nachdem der Entscheid der IV rechtskräftig geworden ist, zu laufen, frühestens jedoch nach Ablauf der Lohnfortzahlung oder eines Lohnersatzes. Der Anspruch auf Invalidenrente erlischt mit dem Tod der invaliden Person oder mit dem Wegfall der Invalidität. Im Referenzalter 65 wird die Rente aufgrund des durch die Pensionskasse weiter gebildeten Sparkapitals neu berechnet. Eine volle IV-Rente entspricht 60% des versicherten Lohnes. Invaliden-Kinderrente Die Invaliden-Kinderrente beträgt:
Die Kinderrente wird bis zum Ende des Monats ausgerichtet, in welchem das Kind das 18. Altersjahr vollendet hat, bzw. bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres. |