Pensionskasse des Kantons Glarus
Hauptstrasse 14
8750 Glarus
Telefon 055 646 60 90

LEISTUNGEN BEI INVALIDITÄT

Leistungen bei Invalidität vor Erreichen der Altersgrenze

Anspruch auf eine Invalidenrente haben Versicherte, die im Sinne der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zu mindestens 40% invalid sind. Sie müssen zudem bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, bei der Glarner Pensionskasse versichert gewesen sein. Invalidenleistungen beginnen im Folgemonat, nachdem der Entscheid der IV rechtskräftig geworden ist, zu laufen, frühestens jedoch nach Ablauf der Lohnfortzahlung oder eines Lohnersatzes. Der Anspruch auf Invalidenrente erlischt mit dem Tod der invaliden Person oder mit dem Wegfall der Invalidität. Im Referenzalter 65 wird die Rente aufgrund des durch die Pensionskasse weiter gebildeten Sparkapitals neu berechnet.

Eine volle IV-Rente entspricht 60% des versicherten Lohnes.

Invaliden-Kinderrente

Die Invaliden-Kinderrente beträgt:

  • für 1 Kind: 20% der Invalidenrente
  • für 2 Kinder zusammen: 30% der Invalidenrente
  • für 3 und mehr Kinder zusammen: 40% der Invalidenrente

Die Kinderrente wird bis zum Ende des Monats ausgerichtet, in welchem das Kind das 18. Altersjahr vollendet hat, bzw. bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.