|
|
RENTENAUSZAHLUNGENDie Überweisung der Renten erfolgt jeweils am 25. des Monats. Fällt der 25. auf einen Samstag oder Sonntag, erfolgt die Auszahlung am Freitag oder Montag. TEUERUNGSANPASSUNGEine Pensionskasse kann die Renten nur dann der Preisentwicklung anpassen, wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind. Solange die Wertschwankungsreserve der Vorsorgeeinrichtung nicht bis zum Zielwert aufgebaut ist und keine freien Mittel bestehen, sind die finanziellen Möglichkeiten nicht gegeben. Mit dem aktuellen Deckungsgrad hat die Glarner Pensionskasse zurzeit die nötigen finanziellen Mittel nicht. RENTENBEZIEHENDE IM AUSLANDSollten Sie in nächster Zeit die Schweiz definitiv verlassen und im Ausland Wohnsitz nehmen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir benötigen Ihre neue Adresse, eine Kopie der Abmeldebestätigung Ihrer bisherigen Wohngemeinde und die neue Kontoverbindung. Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die auf Grund eines früheren Arbeitsver-hältnisses von einer Vorsorgeeinrichtung mit Sitz in der Schweiz Rentenleistungen erhalten, unterliegen der Quellensteuer. Der Quellensteuerabzug kann im ausländischen Wohnsitzstaat an die dortigen Steuern angerechnet oder zurückgefordert werden. |