Pensionskasse des Kantons Glarus
Hauptstrasse 14
8750 Glarus
Telefon 055 646 60 90

PENSIONIERUNG

Ein Altersrücktritt ist zwischen dem vollendeten 58. und dem vollendeten 65. Altersjahr möglich. Wer über das 65. Altersjahr hinaus weiterarbeiten möchte (mit Bewilligung des Arbeitgebers), hat die Möglichkeit, die Versicherung weiterzuführen und die Altersleistungen solange aufzuschieben.

Die Altersleistungen werden grundsätzlich als Renten ausgerichtet. Versicherte können im Zeitpunkt des Altersrücktritts stufenlos bis 100% des Sparkapitals in Kapitalform beziehen. Der Antrag muss bis spätestens vor dem Altersrücktritt schriftlich an die Pensionskasse gerichtet werden und ist unwiderruflich.

Pensionierung

Altersrente oder Kapitalbezug

Fragebogen für Altersrente

Antrag auf Kapitalleistung