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UNBEZAHLTER URLAUBGemäss Art. 3 des Basisreglements können Versicherte bei unbezahltem Urlaub während längstens zwölf Monaten die Risikoversicherung auf der Basis des zuletzt versicherten Lohnes weiterführen. Die Meldung über einen unbezahlten Urlaub erfolgt durch den Arbeitgeber an die Glarner Pensionskasse. Die entsprechenden Unterlagen werden dem Versicherten direkt von der Kasse zugestellt. |