Pensionskasse des Kantons Glarus
Hauptstrasse 14
8750 Glarus
Telefon 055 646 60 90

EINTRITT

In die Glarner Pensionskasse aufgenommen werden alle Mitarbeitenden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitgeber ist bei der Glarner Pensionskasse angeschlossen.
  • Die Anstellung dauert mehr als drei Monate.
  • Die Person wird im laufenden Jahr mindestens 18 Jahre alt und hat das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht.
  • Der anrechenbare Jahreslohn übersteigt den gemäss BVG obligatorisch zu versichernden Mindestlohn.  Für Teilzeitbeschäftigte beträgt der versicherbare Mindestlohn zwei Drittel des BVG-Mindestlohnes.

Personen ab 18 Jahren sind gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Ab dem 23. bzw. 25. Altersjahres (je nach Vorsorgeplan) beginnt zusätzlich das Alterssparen. 

Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, alle neuen Mitarbeitenden bei der Glarner Pensionskasse anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung wird der versicherten Person eine Aufnahmebestätigung und weitere Unterlagenzugestellt.

Das Gesetz schreibt vor, dass Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen und Freizügigkeitskonti (2. Säule) an die aktuelle Pensionskasse übertragen werden müssen.

Eintritt