Pensionskasse des Kantons Glarus
Hauptstrasse 14
8750 Glarus
Telefon 055 646 60 90

LEISTUNGEN

Die Vorsorgeleistungen richten sich grundsätzlich nach der Höhe der von den Versicherten und ihren Arbeitgebern einbezahlten Beiträgen. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert Mindestleistungen für das Alter, bei Tod und Invalidität. Die Vorsorgeeinrichtungen sind frei, über das vom Gesetz geforderte Minimum hinauszugehen. Man spricht dann von überobligatorischen Leistungen. Die Leistungen der Glarner Pensionskasse hängen von den jeweiligen Vorsorgeplänen der einzelnen Arbeitgeber ab.